Prüfungsthemen der §34f-Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) verlangt fachliches und rechtliches Grundlagenwissen rund um die Finanzanlagenvermittlung. Diese zehn Themengebiete strukturieren die Vorbereitung — zu jedem gibt es auf der Plattform passende Übungsfragen.
Erlaubnispflicht & Berufsrecht (§34f GewO)
Erlaubnispflicht nach § 34f GewO, Registrierung im Vermittlerregister, Pflichten der FinVermV sowie die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen der Finanzanlagenvermittlung.
Anlegerschutz & Verbraucherschutz
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gegenüber Anlegern, Beratungsprotokoll, Provisions- und Honorartransparenz sowie Verbraucherschutzgrundsätze.
Kapitalmarktrecht & Wertpapierrecht
Grundzüge des Kapitalmarkt- und Wertpapierrechts, einschlägige Aufsicht und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Finanzinstrumente.
Anlageprodukte (Fonds, Aktien, Anleihen)
Funktionsweise und Eigenschaften der wichtigsten Anlageprodukte: Investmentfonds, Aktien, Anleihen und weitere Finanzanlagen.
Altersvorsorge & Rentenprodukte
Grundlagen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge sowie der wichtigsten Renten- und Vorsorgeprodukte.
Risikoklassifizierung & Geeignetheitsprüfung
Ermittlung von Risikoprofil und Anlagezielen, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung sowie die Zuordnung von Produkten zu Risikoklassen.
Finanzanalyse & Bewertung
Grundlagen der Finanzanalyse und Bewertung von Anlageprodukten, Kennzahlen sowie Rendite- und Risikobetrachtung.
Datenschutz & Geldwäscheprävention
Pflichten nach DSGVO im Beratungsalltag sowie die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) an die Finanzanlagenvermittlung.
Volkswirtschaft & Finanzmärkte
Volkswirtschaftliche Grundlagen, Funktionsweise der Finanzmärkte sowie das Zusammenspiel von Konjunktur, Zinsen und Kapitalanlage.
Steuern & Gebühren bei Kapitalanlagen
Grundzüge der Besteuerung von Kapitalanlagen, Abgeltungsteuer sowie typische Kosten und Gebühren bei der Geldanlage.
Die verbindlichen inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung ergeben sich aus den Anlagen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Die obige Gliederung dient der strukturierten Vorbereitung und entspricht den Kapiteln im Übungsbereich.
Wie die Themen in der Prüfung abgefragt werden
Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34f GewO besteht aus zwei Teilen. Im schriftlichen Teil werden die oben genannten Themengebiete im Multiple-Choice-Format abgefragt — von der Erlaubnispflicht und den berufsrechtlichen Grundlagen über die Anlageprodukte und die Risikoklassifizierung bis zu Geldwäscheprävention und Besteuerung. Geprüft wird also nicht nur Faktenwissen, sondern auch das Verständnis dafür, wie Anlegerschutz, Produktkenntnis und rechtliche Pflichten in der Beratung zusammenspielen.
Im praktischen Teil weist der Prüfling in einem simulierten Kundenberatungsgespräch nach, dass er das gelernte Wissen anwenden kann: Bedarf ermitteln, Risikoprofil und Anlageziele einordnen, ein geeignetes Produkt auswählen und die Empfehlung nachvollziehbar begründen. Die Themengebiete sind damit keine isolierten Lernblöcke, sondern greifen im Beratungsfall ineinander.
Inhaltlich deckt die Vorbereitung neben dem allgemeinen Basiswissen die drei Produktkategorien der Prüfung ab: offene Investmentvermögen, geschlossene Investmentvermögen und Vermögensanlagen. Wer den Sachkundenachweis nur für einzelne Kategorien anstrebt, kann seinen Schwerpunkt entsprechend setzen — die Übungsfragen lassen sich nach Themengebiet filtern, sodass sich gezielt einzelne Bereiche trainieren lassen.
Alle Themen gezielt trainieren
Übe die Themengebiete der §34f-Prüfung im typischen Aufgabenformat — filterbar nach Kapitel. Kostenlos starten und ein Kontingent gratis testen.
Kostenlos startenRechtsgrundlagen & Quellen
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) — die Anlagen regeln die verbindlichen inhaltlichen Anforderungen
- § 34f GewO (gesetze-im-internet.de) — Erlaubnispflicht der Finanzanlagenvermittlung
- DIHK / IHK — Prüfungsdurchführung durch die zuständige IHK
Stand: 06/2026 · Die obige Gliederung dient der strukturierten Vorbereitung; verbindlich sind die Anlagen der FinVermV.