Ablauf der Sachkundeprüfung §34f GewO

Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln möchte, weist die erforderliche Sachkunde über die IHK-Prüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau nach. Hier erfährst du, wie die Prüfung aufgebaut ist, wie lange sie dauert und wann sie als bestanden gilt.

2
Prüfungsteile
165
Min. schriftlich (max.)
3
Produktkategorien
50 %
je Sachgebiet

Zwei Teile: schriftlich und praktisch

Rechtsgrundlage der Prüfung ist die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Verbindung mit § 34f der Gewerbeordnung (GewO). Die Prüfung wird von der IHK abgenommen und gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Beide Teile müssen bestanden werden.

Der schriftliche Teil

Der schriftliche Teil wird in der Regel als PC-Prüfung abgelegt und dauert für alle Kategorien zusammen höchstens 165 Minuten. Er besteht aus einem vorangestellten allgemeinen Basisteil und den drei Produktkategorien. Die Aufgaben sind im geschlossenen Format gestellt (unter anderem Single-Choice, Multiple-Choice und Berechnungen).

Allgemeiner Basisteil

Fachliche und rechtliche Grundlagen, die unabhängig von der gewählten Produktkategorie geprüft werden.

Kategorie 1 — offene Investmentvermögen

Offene Investmentfonds und vergleichbare offene Investmentvermögen.

Kategorie 2 — geschlossene Investmentvermögen

Geschlossene Investmentvermögen, etwa geschlossene Fonds.

Kategorie 3 — Vermögensanlagen

Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes.

Der Sachkundenachweis kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden — die spätere Erlaubnis nach § 34f GewO deckt dann genau diese Produktbereiche ab. Die genaue Aufgabenanzahl und Bearbeitungszeit je Bereich legt die DIHK-Prüfungsordnung fest.

Der praktische Teil

Im praktischen Teil führst du ein etwa 20-minütiges simuliertes Beratungsgespräch. Grundlage ist eine von der IHK vorgegebene Fallvorgabe: Eine Prüferin oder ein Prüfer übernimmt die Rolle der Kundin oder des Kunden, und du zeigst, dass du eine anlassbezogene, geeignete Beratung durchführen kannst. Zum praktischen Teil wirst du in der Regel nur zugelassen, wenn der schriftliche Teil bestanden ist.

Wann die Prüfung bestanden ist

Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil bestanden sind. Im schriftlichen Teil müssen die geprüften Sachgebiete jeweils mit mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte gelöst werden. Den praktischen Teil legst du nach den Vorgaben der jeweiligen IHK innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums nach dem Bestehen des schriftlichen Teils ab; die genaue Frist nennt deine zuständige IHK.

Zugangsvoraussetzungen & Befreiung

Für die Sachkundeprüfung selbst gibt es keine besonderen formalen Vorbildungsvoraussetzungen — sie steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Bestimmte abgeschlossene Berufsausbildungen oder Qualifikationen können der Sachkundeprüfung gleichgestellt sein und von der Prüfung befreien; auch eine Befreiung von einzelnen Teilen ist in bestimmten Fällen möglich (etwa bei vorhandener Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach § 34d GewO).

Welche Nachweise konkret anerkannt werden, prüft deine zuständige IHK im Einzelfall. Die anerkannten gleichgestellten Berufsqualifikationen sind in der FinVermV geregelt.

Anmeldung & Termine

Angemeldet wird die Prüfung bei der zuständigen IHK, die die Termine, den Prüfungsort und die Gebühren festlegt. Die Gebühren unterscheiden sich je nach IHK und nach Anzahl der gewählten Kategorien. Aktuelle Termine, Fristen und Kosten findest du auf der Website deiner IHK; eine Übersicht der Gebühren bietet unsere Seite zu den Kosten der §34f-Prüfung.

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