FAQ — Häufige Fragen zur Sachkundeprüfung §34f GewO
Antworten auf die häufigsten Fragen zur IHK-Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau nach §34f GewO — von der Zulassung über Ablauf und Kategorien bis zu den Kosten.
1.Was ist die Sachkundeprüfung §34f GewO?
Die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) ist der gesetzlich vorgesehene Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler. Wer die Erlaubnis nach §34f GewO beantragt, muss die erforderliche Sachkunde in der Regel über diese IHK-Prüfung nachweisen. Inhalt und Ablauf regelt die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
2.Wer braucht die Erlaubnis nach §34f GewO?
Wer gewerbsmäßig zu Finanzanlagen berät oder sie vermittelt — offene Investmentvermögen, geschlossene Investmentvermögen oder Vermögensanlagen — benötigt eine Erlaubnis nach §34f GewO. Voraussetzung dafür sind unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und der Sachkundenachweis.
3.Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird in der Regel als PC-Prüfung abgelegt und dauert für alle Kategorien zusammen höchstens 165 Minuten; er umfasst einen allgemeinen Basisteil und die gewählten Produktkategorien. Im praktischen Teil führt der Prüfling ein etwa 20-minütiges simuliertes Beratungsgespräch anhand einer IHK-Fallvorgabe.
4.Welche Kategorien deckt die Prüfung ab?
Es gibt drei Produktkategorien: Kategorie 1 (offene Investmentvermögen, z. B. offene Investmentfonds), Kategorie 2 (geschlossene Investmentvermögen) und Kategorie 3 (Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes). Der Sachkundenachweis kann auf einzelne Kategorien beschränkt werden — die spätere Erlaubnis deckt dann genau diese Bereiche ab.
5.Wann gilt die Prüfung als bestanden?
Bestanden ist die Prüfung, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil bestanden sind. Im schriftlichen Teil müssen die geprüften Sachgebiete jeweils mit mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte gelöst werden. Zum praktischen Teil wird in der Regel nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.
6.Was kostet die Sachkundeprüfung §34f?
Die Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest; sie richtet sich nach der Zahl der gewählten Kategorien. Bei der IHK Frankfurt am Main betrug die Gebühr beispielsweise 300 Euro für eine Kategorie, 365 Euro für zwei und 415 Euro für alle Kategorien. Verbindliche Beträge nennt deine zuständige IHK.
7.Gibt es Befreiungen von der Sachkundeprüfung?
Ja. Bestimmte Berufs- und Studienabschlüsse werden der Sachkundeprüfung gleichgestellt — welche das sind, regelt §4 FinVermV. Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärst du mit der für die Erlaubnis zuständigen Stelle.
8.Wie viele Übungsfragen gibt es auf 34f-quiz.de?
Die Plattform enthält aktuell 399 Übungsfragen — mit KI-Erklärungen zu jeder Frage und einer Prüfungssimulation, die typische Aufgabenformate der §34f-Prüfung abbildet.
9.Kann ich 34f-quiz.de kostenlos testen?
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Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 34f GewO (gesetze-im-internet.de) — Erlaubnispflicht der Finanzanlagenvermittlung
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) — Sachkundeprüfung, Bestehensregeln und Befreiungen (§4)
- DIHK / IHK — Prüfungsordnung, Termine, Gebühren und Anmeldung der zuständigen IHK
Stand: 07/2026 · Verbindliche Angaben zu Terminen, Gebühren und Zulassung macht deine zuständige IHK.