Kosten der §34f-Sachkundeprüfung

Womit musst du rechnen, wenn du die Sachkunde zum Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) nachweisen willst? Hier findest du einen Überblick über Prüfungsgebühren, Wiederholungs- und Rücktrittskosten sowie die Ausgaben für die Vorbereitung.

Wichtig: Die Prüfungsgebühren legt jede IHK eigenständig fest. Die unten genannten Beträge sind ein konkretes Beispiel und können bei deiner IHK abweichen. Verbindlich ist immer die aktuelle Gebührenordnung deiner zuständigen IHK.

Prüfungsgebühren

Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, für wie viele der drei Produktkategorien du die Prüfung ablegst. Als Beispiel die Sätze der IHK Frankfurt am Main (Stand der Recherche):

415 €
alle Kategorien
365 €
zwei Kategorien
300 €
eine Kategorie

Beträge beispielhaft nach der Gebührenübersicht der IHK Frankfurt am Main. Andere IHKs setzen eigene Sätze an.

Wiederholung & Rücktritt

Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn wiederholen — dafür wird eine erneute Gebühr fällig. Im genannten Beispiel kostete die Wiederholung des praktischen Teils 215 Euro. Bei einem Rücktritt nach der Anmeldung erheben viele IHKs eine gestaffelte Storno- bzw. Bearbeitungsgebühr, deren Höhe vom Zeitpunkt des Rücktritts abhängt.

Die konkreten Wiederholungs- und Rücktrittsbedingungen findest du in der Prüfungs- bzw. Gebührenordnung deiner IHK.

Kosten der Vorbereitung

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung ist kein bestimmter Lehrgang vorgeschrieben. Du kannst frei wählen, wie du dich vorbereitest. Typische Posten sind:

Prüfungsablauf →
Schriftlicher und praktischer Teil im Detail
Prüfungsthemen →
Alle Themengebiete der §34f-Prüfung

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