Risikoklassifizierung & Geeignetheitsprüfung: Übungsfragen

6 Übungsfragen aus diesem Kapitel der IHK-Sachkundeprüfung §34f GewO — nicht der ganze Katalog, sondern eine Auswahl zum Reinschnuppern.Im vollen Katalog stehen 3067 Fragen bereit.

6 Beispiel-Fragen aus diesem Kapitel

Die Antworten siehst du zur Orientierung — die Auswertung und die richtige Lösung gibt es im interaktiven Quiz nach der Registrierung.30 Fragen kannst du dort kostenlos testen.

1.Welcher Unterschied besteht zwischen der Risikobereitschaft und der Risikotragfähigkeit eines Kunden?

Eine Antwort ist gesucht:

Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit sind nach §18 FinVermV aufsichtsrechtlich gleichbedeutende Begriffe, da beide die finanzielle Belastbarkeit des Kunden beschreiben; eine separate Erhebung beider Parameter ist überflüssig und wird in der Praxis durch eine einheitliche Risikofähigkeitsprüfung ersetzt
Die Risikobereitschaft beschreibt die subjektive psychologische Einstellung des Kunden zu Verlusten; die Risikotragfähigkeit beschreibt die objektive finanzielle Fähigkeit, Verluste ohne existenzielle Einbußen zu tragen.
Die Risikobereitschaft ist aufsichtsrechtlich nicht relevant; nur die objektiv messbare Risikotragfähigkeit muss nach §18 Abs. 1 FinVermV im Rahmen der Geeignetheitsprüfung erhoben werden, da subjektive Einstellungen zu Verlusten kein zuverlässiges Eignungskriterium darstellen
Die Risikotragfähigkeit ist eine rein subjektive Größe, die ausschließlich durch standardisierte Befragung des Kunden ermittelt wird; objektive Finanzkennzahlen wie Vermögen oder Einkommen spielen dabei keine Rolle und dürfen nach §18 FinVermV nicht eigenständig erhoben werden
2.Was sind typische Anlageziele, die im Rahmen der Geeignetheitsprüfung zu erheben sind?

Mehrere Antworten können zutreffen:

Anlagehorizont (kurz-, mittel- oder langfristig) und geplante Verwendung des Vermögens (z. B. Altersvorsorge, Immobilienerwerb).
Renditeerwartung, Risikobereitschaft und Liquiditätsbedarf des Kunden.
Ausschließlich die steuerliche Optimierung der Kapitalanlage, da diese das einzige gesetzlich geforderte Ziel ist.
Informationen über den Arbeitgeber des Kunden, um das Insolvenzrisiko des Unternehmens abzuschätzen.
3.Welche Aussagen zum Einfluss des Anlagehorizonts auf die Produktauswahl sind korrekt?

Mehrere Antworten können zutreffen:

Bei einem langen Anlagehorizont (10+ Jahre) können auch höher volatile Anlagen geeignet sein, da kurzfristige Schwankungen durch die Zeit ausgeglichen werden können.
Ein kurzer Anlagehorizont (unter 2 Jahre) spricht für liquide und wertstabile Anlagen, da keine Zeit bleibt, Kursschwankungen auszusitzen.
Ein kurzer Anlagehorizont spricht für hochvolatile Anlagen, da Verluste innerhalb kurzer Zeit ausgeglichen werden.
Der Anlagehorizont ist für die Produktauswahl irrelevant, da ausschließlich die Risikotragfähigkeit maßgeblich ist.
4.Was ist der Unterschied zwischen der Angemessenheitsprüfung und der Geeignetheitsprüfung nach MiFID II?

Mehrere Antworten können zutreffen:

Die Geeignetheitsprüfung ist weniger umfangreich als die Angemessenheitsprüfung und wird nur bei execution-only-Geschäften durchgeführt.
Die Angemessenheitsprüfung (bei beratungsfreiem Geschäft) prüft nur Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden; die Geeignetheitsprüfung (bei Anlageberatung) umfasst zusätzlich Anlageziele und finanzielle Verhältnisse.
Beide Prüfungen sind identisch; der Begriff "Geeignetheitsprüfung" wird nur bei Privatkunden verwendet, "Angemessenheitsprüfung" bei professionellen Kunden.
Bei execution-only-Geschäften (reiner Ausführungsauftrag) ist weder eine Angemessenheits- noch eine Geeignetheitsprüfung erforderlich.
5.Welche vier Informationskategorien muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Geeignetheitsprüfung zwingend erheben?

Eine Antwort ist gesucht:

Steuerklasse, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnort des Kunden zur Einordnung seiner steuerlichen Situation.
Kenntnisse/Erfahrungen mit Finanzinstrumenten, Anlageziele (Risikobereitschaft, Anlagehorizont) sowie finanzielle Verhältnisse.
Nettoeinkommen, Bankverbindung und bisherige Depotbestände; weitere Angaben sind aus Datenschutzgründen unzulässig.
Bonitätsscore, Kreditwürdigkeit, Steuer-Identifikationsnummer und die Höhe bestehender Konsumentenkredite.
6.Was ist die Volatilität als Risikokennzahl bei Kapitalanlagen?

Eine Antwort ist gesucht:

Der maximal mögliche Verlust einer Anlage innerhalb eines definierten Zeitraums, ausgedrückt in Prozent des eingesetzten Kapitals; sie entspricht damit dem Value at Risk und wird von der BaFin im Rahmen der PRIIP-Risikoklassifizierung als Hauptrisikokennzahl verwendet
Die Standardabweichung der Renditen eines Wertpapiers oder Portfolios über einen bestimmten Zeitraum; sie ist ein Maß für die Schwankungsbreite und damit für das Kursrisiko.
Die durchschnittliche jährliche Rendite einer Kapitalanlage, berechnet über einen rollierenden 5-Jahres-Zeitraum; eine hohe Volatilität bedeutet hier überproportional hohe Durchschnittsrenditen, die durch einen breiten Streuungsbereich erzielt wurden
Die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Kurs einer Anlage innerhalb eines definierten Handelsjahres (Range); sie wird als Absolutbetrag ausgedrückt und entspricht der Jahresspanne, die direkten Aufschluss über die Preisentwicklung gibt

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