Altersvorsorge & Rentenprodukte: Übungsfragen

6 Übungsfragen aus diesem Kapitel der IHK-Sachkundeprüfung §34f GewO — nicht der ganze Katalog, sondern eine Auswahl zum Reinschnuppern.Im vollen Katalog stehen 3067 Fragen bereit.

6 Beispiel-Fragen aus diesem Kapitel

Die Antworten siehst du zur Orientierung — die Auswertung und die richtige Lösung gibt es im interaktiven Quiz nach der Registrierung.30 Fragen kannst du dort kostenlos testen.

1.Das deutsche Altersvorsorgesystem ist in drei Schichten gegliedert. Welche Produkte sind korrekt den jeweiligen Schichten zugeordnet?

Eine Antwort ist gesucht:

Schicht 1: Riester- und Rürup-Rente | Schicht 2: bAV und gesetzliche Rentenversicherung | Schicht 3: private Renten- und Kapitallebensversicherung.
Schicht 1: gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente | Schicht 2: bAV und Riester-Rente | Schicht 3: private Renten- und Kapitallebensversicherung.
Schicht 1: gesetzliche Rentenversicherung und Riester-Rente | Schicht 2: Rürup-Rente und bAV | Schicht 3: private Renten- und Kapitallebensversicherung.
Schicht 1: bAV und Rürup-Rente | Schicht 2: gesetzliche Rentenversicherung und Riester-Rente | Schicht 3: private Rentenversicherung.
2.Welche steuerliche Behandlung gilt für die Rürup-Rente (Basisrente) in der Ansparphase?

Eine Antwort ist gesucht:

Beiträge zur Rürup-Rente sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar; dafür ist die spätere Rente vollständig steuerfrei, da das Prinzip der vorgelagerten Besteuerung gilt — der Vorteil liegt also in der steuerfreien Rentenphase, nicht im Sonderausgabenabzug
Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben nach § 10 EStG geltend gemacht werden; seit dem 1. Januar 2023 sind sie zu 100 % absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2022), bis zum Höchstbetrag von 27.565 € (2024, Ledige).
Beiträge zur Rürup-Rente werden wie unbegrenzt abzugsfähige Werbungskosten behandelt und können den steuerpflichtigen Gewinn eines Selbständigen vollständig auf null reduzieren; eine Höchstbeitragsgrenze im Sinne des §10 EStG gilt für die Rürup-Rente nicht
Die Rürup-Rente ist ausschließlich für Selbständige zugänglich und vollständig aus Bundesmitteln subventioniert; Arbeitnehmer erhalten keinerlei steuerliche Förderung, da ihr Bedarf durch die gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung gedeckt ist
3.Welche Eigenschaft ist charakteristisch für die Rürup-Rente im Hinblick auf die Verfügbarkeit des angesparten Kapitals?

Eine Antwort ist gesucht:

Das angesparte Kapital kann jederzeit als Einmalkapital entnommen werden, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand und der Versicherungsnehmer das 62. Lebensjahr vollendet hat; alternativ ist eine monatliche Rente wählbar, die dann nach dem Ertragsanteilsverfahren versteuert wird
Das angesparte Kapital ist nicht beleihbar, grundsätzlich nicht vererbbar (eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner/Kinder ist nur durch einen gesonderten Vertragsbaustein möglich), nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar; es erfolgt ausschließlich eine lebenslange Rente
Das Kapital kann ab dem 55. Lebensjahr als steuerpflichtige Einmalzahlung entnommen werden, wenn der Vertrag mindestens 5 Beitragsjahre aufweist; nach §10 Abs. 1 Nr. 2b EStG alt werden die gesamten aufgelaufenen Erträge dann dem persönlichen Steuersatz unterworfen
Das Kapital ist frei vererbbar und kann an beliebige Personen weitergegeben werden; Ehepartner und Kinder erhalten die Anwartschaft steuerlich begünstigt nach §32d EStG, sofern im Vertrag eine entsprechende Hinterbliebenenklausel vereinbart wurde
4.Welche Aussagen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung sind korrekt?

Mehrere Antworten können zutreffen:

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), sozialabgabenfrei.
Seit dem 1. Januar 2019 ist der Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtet, die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge (mindestens 15 %) als Zuschuss weiterzugeben, sofern Ersparnisse entstehen.
Beiträge durch Entgeltumwandlung sind unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei, unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze.
Alle Durchführungswege der bAV sind stets mit einem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenzschutz über den PSVaG verbunden.
5.Welche fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind in Deutschland gesetzlich anerkannt?

Eine Antwort ist gesucht:

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage (Pensionszusage)
Direktversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente, Pensionsfonds, Direktzusage
Pensionskasse, Pensionsfonds, Riester-Rente, Unterstützungskasse, Lebensversicherung
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Riester-Rente, Direktzusage
6.Welche Grundzulage erhält ein riester-berechtigter Anleger pro Jahr, wenn er den erforderlichen Mindesteigenbeitrag leistet (Stand 2024)?

Eine Antwort ist gesucht:

154 €
175 €
200 €
300 €

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