Datenschutz & Geldwäscheprävention: Übungsfragen

6 Übungsfragen aus diesem Kapitel der IHK-Sachkundeprüfung §34f GewO — nicht der ganze Katalog, sondern eine Auswahl zum Reinschnuppern.Im vollen Katalog stehen 3067 Fragen bereit.

6 Beispiel-Fragen aus diesem Kapitel

Die Antworten siehst du zur Orientierung — die Auswertung und die richtige Lösung gibt es im interaktiven Quiz nach der Registrierung.30 Fragen kannst du dort kostenlos testen.

1.Welches Grundprinzip der DSGVO besagt, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden dürfen?

Eine Antwort ist gesucht:

Datenminimierung
Zweckbindung
Speicherbegrenzung
Integrität und Vertraulichkeit
2.Ein Finanzanlagenvermittler möchte Kundendaten für Marketingzwecke weitergeben. Welche Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO kommt hierfür vorrangig in Betracht?

Eine Antwort ist gesucht:

Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Einwilligung des Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Lebenswichtige Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO)
3.Welche Rechte stehen einer betroffenen Person nach der DSGVO gegenüber einem Finanzanlagenvermittler zu?

Mehrere Antworten können zutreffen:

Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden", Art. 17 DSGVO)
Recht auf Auszahlung einer Entschädigung ohne Nachweis eines Schadens
Recht auf unverzügliche Abschaltung aller IT-Systeme des Verantwortlichen
4.Was sind 'Technische und Organisatorische Maßnahmen' (TOM) im Sinne der DSGVO?

Eine Antwort ist gesucht:

Ausschließlich Maßnahmen zur physischen Sicherung von Serverräumen und Rechenzentren nach DIN EN ISO 27001; andere Datenschutzmaßnahmen wie vertragliche Regelungen oder Zugriffskonzepte gelten nach DSGVO als administrative Maßnahmen und sind separat zu dokumentieren
Maßnahmen, die der Verantwortliche ergreift, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau der personenbezogenen Daten sicherzustellen (z. B. Verschlüsselung, Zugangskontrolle)
Nur behördlich vorgeschriebene und per Gesetz exakt definierte Datensicherheitsmaßnahmen aus dem BSI-Grundschutz; Unternehmen dürfen nach Art. 32 DSGVO keine eigenen Maßnahmen wählen, sondern müssen den verbindlichen Anforderungskatalog der Aufsichtsbehörden umsetzen
Maßnahmen, die ausschließlich von zertifizierten IT-Sicherheitsunternehmen mit BSI-Zulassung durchgeführt werden dürfen; eine Eigenimplementierung durch das Unternehmen selbst ist nach DSGVO nicht zulässig, da unabhängige Zertifizierung vorgeschrieben ist
5.Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist ein Finanzanlagenvermittler verpflichtet, seinen Kunden zu identifizieren. Welche Unterlagen sind bei einer natürlichen Person zu prüfen?

Eine Antwort ist gesucht:

Ein aktueller Kontoauszug einer deutschen Bank, aus dem Name und Anschrift des Kunden hervorgehen.
Ein gültiges amtliches Lichtbilddokument, insbesondere Personalausweis oder Reisepass.
Eine Meldebescheinigung der Gemeinde, ergänzt um eine aktuelle Nebenkostenabrechnung als Wohnsitznachweis.
Der letzte Einkommensteuerbescheid des Kunden zur Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
6.Was versteht man unter einer 'Politisch Exponierten Person' (PEP) nach dem GwG?

Eine Antwort ist gesucht:

Jede Person, die Mitglied einer politischen Partei ist oder war und dadurch Einfluss auf staatliche Entscheidungen haben könnte; der §1 GwG definiert hierbei auch Lobbyisten und Unternehmensberater mit nachgewiesenem politischen Einfluss als PEP
Eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat (z. B. Staatschef, Minister, Abgeordneter) sowie deren unmittelbare Familienangehörige und bekannte enge Vertraute (§ 1 Abs. 12 GwG)
Ausschließlich ausländische Staatsbürger in politischen Funktionen, die für ein Nicht-EU-Land tätig sind; für deutsche Staatsbürger und EU-Bürger gelten nach GwG erleichterte Sorgfaltspflichten, da das Korruptionsrisiko als geringer eingestuft wird
Jede Person, die mehr als 25 % der Anteile an einem regulierten Unternehmen hält, gilt automatisch als politisch exponiert; das GwG knüpft den PEP-Status ausschließlich an Eigentumsstrukturen und nicht an die tatsächlich ausgeübte Funktion der Person

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