Steuern & Gebühren bei Kapitalanlagen: Übungsfragen

6 Übungsfragen aus diesem Kapitel der IHK-Sachkundeprüfung §34f GewO — nicht der ganze Katalog, sondern eine Auswahl zum Reinschnuppern.Im vollen Katalog stehen 3067 Fragen bereit.

6 Beispiel-Fragen aus diesem Kapitel

Die Antworten siehst du zur Orientierung — die Auswertung und die richtige Lösung gibt es im interaktiven Quiz nach der Registrierung.30 Fragen kannst du dort kostenlos testen.

1.Wie hoch ist der Abgeltungsteuersatz auf Kapitalerträge in Deutschland (ohne Kirchensteuer)?

Eine Antwort ist gesucht:

25 % nur auf den 1.000 € übersteigenden Teil der Kapitalerträge, zzgl. Solidaritätszuschlag.
25 % Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge, zzgl. Solidaritätszuschlag (in der Summe rund 26,4 %).
26,375 % einheitlich, da der Solidaritätszuschlag bereits in den Abgeltungsteuersatz eingerechnet ist.
15 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag; der höhere Satz gilt nur bei Ausschüttungen.
2.Welche Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer?

Mehrere Antworten können zutreffen:

Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren
Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien
Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler
Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien
3.Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag für eine einzelne Person ab dem Jahr 2023?

Eine Antwort ist gesucht:

801 € (der bis einschließlich 2022 geltende Sparerpauschbetrag für Alleinstehende).
1.000 € (Sparerpauschbetrag für Alleinstehende ab dem Jahr 2023).
1.602 € (das entspricht dem gemeinsam veranlagten Betrag für Ehepaare vor 2023).
2.000 € (der gemeinsame Sparerpauschbetrag zusammen veranlagter Ehegatten ab 2023).
4.Was ist ein Freistellungsauftrag und wofür wird er benötigt?

Eine Antwort ist gesucht:

Ein Antrag an die depotführende Bank, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr abzuführen.
Eine Anweisung an die depotführende Bank, bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags keine Abgeltungsteuer einzubehalten.
Eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Befreiung vom Solidaritätszuschlag auf Zinserträge.
Ein jährlich beim Finanzamt einzureichender Nachweis, mit dem zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet wird.
5.Wie werden Verluste aus dem Verkauf von Aktien steuerlich behandelt?

Eine Antwort ist gesucht:

Aktienverluste können mit allen Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, sonstige Kursgewinne) verrechnet werden
Aktienverluste dürfen nur mit Kursgewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (separate Verlustverrechnungstöpfe)
Aktienverluste können unbegrenzt mit Einkünften aus selbständiger Arbeit verrechnet werden
Aktienverluste verfallen steuerlich am Jahresende und können nicht vorgetragen werden
6.Was ist die 'Vorabpauschale' nach dem Investmentsteuergesetz 2018 (InvStG)?

Eine Antwort ist gesucht:

Eine jährliche Mindestbesteuerung für Investmentfonds, bei denen die tatsächlichen Ausschüttungen den Basisertrag unterschreiten; betrifft vor allem thesaurierende Fonds, gilt aber auch für ausschüttende Fonds mit geringen Ausschüttungen (§ 18 InvStG 2018)
Eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Investmentfonds auf den Ausgabeaufschlag erhoben wird; der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % (Abgeltungsteuer) zuzüglich Solidaritätszuschlag und ist vom depotführenden Institut direkt einzubehalten
Die pauschal festgesetzte Verwaltungsgebühr eines Fonds, die sich am Vorjahresertrag orientiert und seit der Reform des InvStG 2018 automatisch durch die zuständige Kapitalverwaltungsgesellschaft berechnet und an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt wird
Eine staatliche Jahrespauschale für thesaurierende Fonds, die Anleger von der Pflicht zur individuellen Steuererklärung für Fondserträge befreit; die Pauschale wird bundesweit einheitlich festgesetzt und deckt alle Kapitalerträge aus OGAW-Fonds pauschal ab

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