Sachkundeprüfung § 34f GewO: Ablauf, Dauer und Bestehensgrenzen
Zuletzt aktualisiert: · Team von 34f-quiz.de
Wie viele Aufgaben warten im schriftlichen Teil, wie lange dauert er, und wie viel Zeit bleibt zur Vorbereitung auf das Fachgespräch? Dieser Ratgeber nennt die Zahlen und die Regeln dahinter – nach § 3 FinVermV und den Prüfungsordnungen der Kammern.
Wie ist die IHK-Sachkundeprüfung aufgebaut?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil am PC und einem praktischen Teil als simuliertes Beratungsgespräch. Beide müssen bestanden werden, um den Sachkundenachweis nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO zu erhalten.
Schriftliche Prüfung: Dauer und Anzahl der Fragen
Die Vollprüfung über alle drei Kategorien dauert 165 Minuten. Was sich unterscheidet, ist nicht die Kammer, sondern Ihr Prüfungsumfang: Formal regelt zwar jede IHK das Verfahren durch eigene Satzung (§ 3 Absatz 9 FinVermV), die Zeiten stimmen aber in den geprüften Prüfungsordnungen überein.
| Prüfungsteil | Aufgaben | Zeit |
|---|---|---|
| Allgemeiner Teil (Kenntnisse für Beratung und Vertrieb) – für alle verpflichtend | 20 | 30 Minuten |
| Offene Investmentvermögen (Kategorie 1) | 30 | 45 Minuten |
| Geschlossene Investmentvermögen (Kategorie 2) | 30 | 45 Minuten |
| Vermögensanlagen (Kategorie 3) | 30 | 45 Minuten |
| Vollprüfung über alle Kategorien | 110 | 165 Minuten |
Für die Erlaubnis allein über offene Investmentvermögen sind es der allgemeine Teil und ein Kategoriemodul, zusammen 75 Minuten. Die Aufgabenzahlen sind übliche Werte der Kammern; maßgeblich ist die Prüfungsordnung Ihrer IHK. Geprüft wird überwiegend im Antwort-Wahl-Verfahren, in aller Regel am PC.
Wann ist die Prüfung bestanden (Bestehensgrenze)?
Um die Sachkundeprüfung zu bestehen, müssen in jedem geprüften Modul des schriftlichen Teils sowie im praktischen Teil mindestens 50 Prozent der jeweils erreichbaren Punkte erzielt werden.
Achtung: Keine Ausgleichsmöglichkeit! Ein gutes Modul kann ein schwaches nicht kompensieren. Wer im allgemeinen Teil 90 % erreicht, im Modul „Offene Investmentvermögen" aber nur 45 %, hat den schriftlichen Teil nicht bestanden.
Der betroffene Prüfungsteil ist dann zu wiederholen, gegen eine eigene Gebühr. Der praktische Teil kann für sich allein wiederholt werden – ein bestandener schriftlicher Teil bleibt erhalten. In welchem Umfang ein nicht bestandener schriftlicher Teil neu abzulegen ist, regelt die Prüfungsordnung Ihrer IHK. Eine Begrenzung der Versuche gibt es nicht.
Zur Planung: Zum praktischen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat (§ 3 Absatz 1 Satz 2 FinVermV) – beide Teile liegen deshalb auf getrennten Terminen. Dazwischen gilt eine Frist: Die IHK Würzburg-Schweinfurt verlangt den praktischen Teil binnen zwei Jahren. Da das Satzungsrecht ist, lohnt der Blick in die Ordnung der eigenen Kammer.
Praxisbeispiel: Guter Durchschnitt, trotzdem durchgefallen
Kandidat M. tritt zur Vollprüfung über alle drei Kategorien an (110 Aufgaben, 165 Minuten). Er erzielt im allgemeinen Teil 18 von 20 Punkten (90 %), bei den offenen Investmentvermögen 20 von 30 (66,7 %) und bei Vermögensanlagen 24 von 30 (80 %) – überall deutlich über der 50-Prozent-Grenze. Bei den geschlossenen Investmentvermögen erreicht er jedoch nur 13 von 30 Punkten (43,3 %).
Rechnet man den Gesamtdurchschnitt aus allen vier Modulen (75 von 110 Punkten, 68,2 %), sieht das Ergebnis komfortabel aus. Trotzdem hat M. den schriftlichen Teil nicht bestanden: Nach § 3 Absatz 7 Satz 3 FinVermV muss jedes geprüfte Modul für sich mindestens 50 Prozent erreichen, ein Ausgleich zwischen den Modulen findet nicht statt. M. muss nur das Modul „Geschlossene Investmentvermögen" wiederholen – die drei bestandenen Module bleiben erhalten.
Rechenbeispiel: Wie viele Punkte sind je Modul mindestens nötig?
Die 50-Prozent-Grenze aus § 3 Absatz 7 FinVermV lässt sich direkt in Mindestpunktzahlen je Modul umrechnen, wenn jede Aufgabe gleich gewichtet ist.
| Modul | Aufgaben | Mindestens 50 % = benötigte Punkte |
|---|---|---|
| Allgemeiner Teil | 20 | 10 Punkte |
| Je Kategoriemodul (offen / geschlossen / Vermögensanlagen) | 30 | 15 Punkte |
| Vollprüfung, wenn jedes Modul knapp die 50-%-Grenze erreicht | 110 | 55 Punkte in Summe – aber nur gültig, wenn KEIN Modul einzeln darunterliegt |
Der letzte Wert (55 von 110 Punkten) ist eine reine Kontrollrechnung, kein eigenständiges Bestehenskriterium: Ein Prüfling kann rechnerisch 55 von 110 Punkten erreichen und trotzdem nicht bestanden haben – wie das Praxisbeispiel oben zeigt, wenn diese 55 Punkte ungleich auf die Module verteilt sind und eines davon unter der Modulgrenze bleibt.
Ablauf der praktischen Prüfung (mündliches Fachgespräch)
Die praktische Prüfung simuliert ein Beratungsgespräch und dauert in der Regel 20 Minuten. Sie gehen aber nicht unvorbereitet hinein: Davor erhalten Sie eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten, um sich anhand der Fallvorgabe Notizen zu machen. Die Fallvorgabe bezieht sich auf die Kategorien, die Sie schriftlich geprüft haben.
Geprüft wird nicht Detailwissen, sondern Beratungskompetenz: Sie übernehmen die Rolle des Vermittlers, ein Prüfer die des Kunden. Entscheidend ist, dass Sie die Pflichten nach der FinVermV strukturiert abarbeiten – Anlegerinformationen einholen (Geeignetheitsprüfung), über Kosten und Risiken aufklären.
Befreiung vom praktischen Teil
Der praktische Teil entfällt in drei abschließend geregelten Fällen (§ 3 Absatz 5 FinVermV). Wichtig ist dabei die genaue Reichweite – vor allem der erste Fall wird oft zu weit verstanden:
- Sie legen eine auf offene Investmentvermögen beschränkte Prüfung ab und besitzen zugleich eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2 GewO — als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater oder einen entsprechenden Sachkundenachweis. Beides muss zusammentreffen – die Versicherungssachkunde allein befreit nicht, sobald Sie auch über geschlossene Investmentvermögen oder Vermögensanlagen geprüft werden.
- Sie legen eine Folgeprüfung ab, um eine bereits auf einzelne Kategorien beschränkte Erlaubnis zu erweitern – den praktischen Teil haben Sie dann bereits hinter sich.
- Sie besitzen einen Sachkundenachweis als Immobiliardarlehensvermittler im Sinne des § 34i Absatz 2 Nummer 4 GewO. Dieser Fall ist an keinen Prüfungsumfang gebunden.
Maßgeblich ist jeweils der Sachkundenachweis oder die Erlaubnis selbst, nicht eine ähnliche Fortbildung. Ob eine Berufsqualifikation sogar die ganze Prüfung ersetzt, ist getrennt geregelt – siehe 34f Sachkundenachweis und gleichgestellte Qualifikationen.
Häufige Fragen zur Sachkundeprüfung § 34f
Wie lange dauert die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 34f GewO?
Die Vollprüfung über alle drei Produktkategorien dauert 165 Minuten, aufgeteilt in den allgemeinen Teil (30 Minuten) und je 45 Minuten je Kategorie. Wer die Prüfung auf einzelne Kategorien beschränkt, schreibt entsprechend kürzer. Die Dauer hängt vom gewählten Prüfungsumfang ab, nicht von der Kammer.
Wie hoch ist die Bestehensgrenze bei der 34f Prüfung?
In jedem geprüften Bereich des schriftlichen Teils und im praktischen Teil müssen mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Ein Gesamtschnitt von 50 Prozent genügt nicht – die Grenze gilt in jedem Bereich einzeln.
Gibt es eine mündliche Prüfung bei der 34f Sachkundeprüfung?
Ja. Der praktische Teil findet als simuliertes Kundenberatungsgespräch statt und dauert in der Regel 20 Minuten, mit 20 Minuten Vorbereitungszeit davor. Zugelassen wird nur, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.
Muss ich alle drei Produktkategorien auf einmal prüfen lassen?
Nein. Sie können die Prüfung auf die Kategorien beschränken, für die Sie die Erlaubnis beantragen. Der allgemeine Teil ist jedoch für jeden Pflicht, unabhängig von der Zahl der Kategorien.
Reicht ein guter Gesamtdurchschnitt, wenn ein Modul unter 50 Prozent liegt?
Nein. Nach § 3 Absatz 7 Satz 3 FinVermV ist der schriftliche Teil nur bestanden, wenn in jedem geprüften Bereich einzeln mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Ein hoher Gesamtdurchschnitt gleicht ein einzelnes Modul unter 50 Prozent nicht aus – dieses Modul gilt als nicht bestanden, selbst wenn der Durchschnitt über allen Modulen deutlich über 50 Prozent liegt.
Auf die schriftliche IHK-Prüfung vorbereiten
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Kostenlos startenRechtsgrundlagen & Quellen
- § 3 FinVermV – Verfahren – Gliederung der Prüfung, Zulassung zum praktischen Teil (Absatz 1), Prüfungsbereiche (Absatz 2), Wegfall des praktischen Teils (Absatz 5), 50-Prozent-Grenze (Absatz 7), Satzungsbefugnis der IHK (Absatz 9)
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) – Maßgebliche rechtliche Vorgaben für die Sachkundeprüfung, Prüfungsinhalte nach Anlage 1
- § 34f Gewerbeordnung (GewO) – Gesetzliche Grundlage für die Erlaubnispflicht und Sachkunde
- Prüfungsordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt – § 9 Absatz 2 (165 Minuten, 20 Minuten praktische Prüfung, 20 Minuten Vorbereitungszeit), § 9 Absatz 8 (Zwei-Jahres-Frist)
- Prüfungshinweise der IHK Rhein-Neckar und der IHK Düsseldorf – Aufteilung der 165 Minuten, Aufgabenzahlen, Bewertung aller Bereiche einschließlich Basisteil
- Amtlicher Rahmenplan des DIHK zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" – Prüfungsinhalte
Stand: 08/2026 · Angaben nach der geltenden Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und der Gewerbeordnung (GewO). Keine Rechtsberatung.