Ratgeber / Kosten & Gebühren

Was kostet die § 34f-Sachkundeprüfung? IHK-Gebühren im Vergleich

Zuletzt aktualisiert: · Team von 34f-quiz.de

„Was zahle ich konkret für die 34f-Prüfung – und was kommt danach noch dazu?" Hier finden Sie echte IHK-Zahlen zur Prüfungsgebühr sowie Hinweise zu separaten Erlaubnis- und optionalen Vorbereitungskosten.

Wie unterscheiden sich die Prüfungsgebühren je nach IHK?

Die Gebühren variieren je nach IHK und Anzahl der Kategorien: Bei der IHK Berlin kostet die Vollprüfung 365,00 € (eine Kategorie) bzw. 445,00 € (zwei bis drei Kategorien). Bei der IHK Köln liegen die Vollprüfungsgebühren je nach Kategorienzahl bei 469,00 €, 540,00 € oder 575,00 €.

IHK Berlin (abgerufen 24.08.2026): „Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) eine Kategorie: 365,00 €. Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) zwei bis drei Kategorien: 445,00 €."

IHK Köln (abgerufen 24.08.2026) nennt für die Vollprüfung: „Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln: 1. Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil): 1.1. 3 Kategorien 575,00 Euro; 1.2. 2 Kategorien 540,00 Euro; 1.3. 1 Kategorie 469,00 Euro."

Die unterschiedlichen Beträge zeigen: Die Höhe richtet sich sowohl nach der regional zuständigen IHK als auch nach der Zahl der gewählten Kategorien. Prüfen Sie daher stets die aktuelle Gebührenordnung Ihrer eigenen IHK, bevor Sie sich anmelden – wie lange die Vorbereitung dafür realistisch dauert, behandelt unser Ratgeber zu Ablauf, Dauer und Bestehensgrenze.

Vollprüfung, Teilprüfung, Wiederholung: Was kostet was?

Neben der Vollprüfung gibt es Teilprüfungen (nur schriftlich bzw. nur praktisch) mit eigenen Gebühren sowie Wiederholungs- und Stornoregeln. Berlin weist separate Sätze für Teilprüfung und Wiederholung aus, Köln differenziert ebenso und regelt die Stornogebühr prozentual.

IHK Berlin (abgerufen 24.08.2026): „Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil – vom praktischen Prüfungsteil befreit) eine Kategorie: 265,00 €. Teilprüfung … zwei bis drei Kategorien: 350,00 €. Wiederholung Vollprüfung: 365,00 € bzw. 445,00 €. Wiederholung praktischer Prüfungsteil: 255,00 €. Ersatzbescheinigung: 50,00 €."

IHK Köln (abgerufen 24.08.2026) unterscheidet: „2. Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil): 2.1. 3 Kategorien 453,00 Euro; 2.2. 2 Kategorien 450,00 Euro; 2.3. 1 Kategorie 290,00 Euro. 3. Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil): 329,00 Euro."

Zur Stornierung führt die IHK Köln (abgerufen 24.08.2026) aus: „Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben."

Praxisbeispiel: Zwei Kategorien bei der IHK Köln – vom Antrag bis zur Erlaubnis

Ein Bewerber meldet sich bei der IHK Köln für die Vollprüfung in zwei Kategorien an (540,00 €), bereitet sich im Selbststudium ohne Kursgebühr vor und beantragt nach dem Bestehen die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde – eine zweite, von der Prüfungsgebühr unabhängige Gebühr.

Bewerber R. entscheidet sich für zwei Kategorien, weil er sowohl geschlossene als auch offene Investmentvermögen vermitteln möchte. Er meldet sich direkt bei der IHK Köln zur Vollprüfung an und zahlt dafür 540,00 € (zwei Kategorien, Stand 24.08.2026). Auf einen kostenpflichtigen Vorbereitungskurs verzichtet er und bereitet sich stattdessen im Selbststudium vor – die Kursgebühr entfällt damit vollständig, ändert aber nichts an der Prüfungsgebühr selbst.

Nach bestandener Vollprüfung erhält R. die Bescheinigung der IHK Köln. Diese Bescheinigung allein berechtigt ihn noch nicht zur Tätigkeit: Er muss zusätzlich bei seiner zuständigen Behörde die Erlaubnis nach § 34f GewO beantragen. Wie die IHK München (abgerufen 24.08.2026) ausdrücklich klarstellt, entstehen "mit der Antragsstellung" eigene Gebühren nach dem Gebührentarif der jeweiligen Behörde – unabhängig von den bereits gezahlten 540,00 € Prüfungsgebühr. R. muss also mit mindestens zwei getrennten Rechnungen kalkulieren: der IHK-Prüfungsgebühr und der behördlichen Erlaubnisgebühr, deren genaue Höhe sich nach dem Gebührentarif seiner zuständigen Stelle richtet.

Rechenbeispiel: Kostenunterschied bei einer Wiederholung des praktischen Teils

Wer bei der IHK Berlin die Vollprüfung in einer Kategorie ablegt und nur den praktischen Teil nicht besteht, zahlt zusätzlich zur ursprünglichen Prüfungsgebühr von 365,00 € die Wiederholungsgebühr von 255,00 € für den praktischen Prüfungsteil – macht in Summe 620,00 € statt 365,00 € beim Erstversuch.

Rechnung: Vollprüfung mit einer Wiederholung des praktischen Teils (IHK Berlin, eine Kategorie)

PostenBetrag
Vollprüfung, eine Kategorie (Erstversuch)365,00 €
Schriftlicher Teil: bestanden
Praktischer Teil: nicht bestanden → Wiederholung255,00 €
Gesamtkosten bis zum Bestehen620,00 €
Mehrkosten gegenüber dem Erstversuch255,00 € (+ 69,9 %)

Quelle: Gebührenordnung IHK Berlin, Stand 24.08.2026 (365,00 € Vollprüfung eine Kategorie, 255,00 € Wiederholung praktischer Prüfungsteil). Wer stattdessen beide Teile beim Erstversuch besteht, zahlt nur die ursprünglichen 365,00 € – eine gezielte Vorbereitung auf den praktischen Teil kann diese Mehrkosten vermeiden.

Zum Vergleich: Bei der IHK Köln würde eine Stornierung kurz vor der Prüfung (nach der Vier-Wochen-Frist) bei zwei Kategorien 50 % von 540,00 € kosten, also 270,00 € – ohne dass überhaupt eine Prüfungsleistung erbracht wurde. Auch das zeigt, warum ein realistischer Vorbereitungszeitplan wirtschaftlich sinnvoll ist.

Welche Gebühren fallen für Erlaubnis und Registrierung zusätzlich an?

Zur Prüfungsgebühr kommt eine separate Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis bzw. Registrierung hinzu. Die IHK München betont, dass mit der Antragstellung eigene Gebühren entstehen; die konkrete Höhe steht im jeweiligen Gebührentarif Ihrer zuständigen IHK und ist unabhängig von der Prüfungsgebühr.

IHK München (abgerufen 24.08.2026) stellt klar: „Bitte beachten Sie: Mit der Antragsstellung entstehen Gebühren. Die aktuelle Gebührenhöhe können Sie im Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern einsehen."

Als allgemeiner Kontext zu § 34f GewO gilt: Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde erteilt, die Prüfung nimmt die zuständige IHK ab. Wichtig ist damit die Trennung: Prüfungsgebühren nach der IHK-Gebührenordnung einerseits und die Erlaubnis-/Registrierungsgebühr nach dem Gebührentarif Ihrer zuständigen IHK andererseits – mehr zu den Voraussetzungen der Erlaubnis selbst lesen Sie in unserem Ratgeber zum Erlaubnisantrag nach § 34f GewO.

Welche Vorbereitungskosten sind realistisch – oder geht es auch ohne Kurs?

Vorbereitungskurse sind optional und von der Prüfungsgebühr getrennt. Als Marktbeispiel nennt die Deutsche Makler Akademie Online-Lehrgänge für 890 € (Intensiv) bzw. 490 € (Express); viele bereiten sich alternativ im Selbststudium ohne Kursgebühren vor.

Deutsche Makler Akademie (abgerufen 24.08.2026): „Intensiv-Online-Lehrgang … € 890" und „Express-Online-Lehrgang … € 490". Quelle: Kursseite „Fachmann/-frau für Finanzanlagenvermittlung (IHK)". Diese Beträge sind Vorbereitungskosten, keine Prüfungsgebühren – ein Beispiel unter mehreren Anbietern am Markt, ohne Bewertung oder Empfehlung.

Die Kurswahl ist freiwillig. Wer möchte, kann im Selbststudium lernen und zahlt dafür keine Kursgebühren; die IHK-Prüfungsgebühren fallen davon unabhängig an. Planen Sie also neben der eigentlichen Prüfungsgebühr nur dann zusätzliche Lernkosten ein, wenn Sie einen Kurs nutzen wollen – Formate im Detail vergleicht unser Ratgeber zur Prüfungsvorbereitung.

Prüfungsgebühren im IHK-Vergleich (Beispiele)

IHKVollprüfung 1 KategorieVollprüfung 2–3 KategorienQuelle/Stand
IHK Köln469,00 €540,00 € / 575,00 €Gebührenordnung IHK Köln, Stand 24.08.2026
IHK Berlin365,00 €445,00 €Gebührenordnung IHK Berlin, Stand 24.08.2026

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet die 34f-Vollprüfung?

IHK Berlin: Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) eine Kategorie 365,00 €, zwei bis drei Kategorien 445,00 €. IHK Köln: 1 Kategorie 469,00 €, 2 Kategorien 540,00 €, 3 Kategorien 575,00 € (jeweils Stand 24.08.2026, Gebührenordnung der jeweiligen IHK).

Was kostet die Teilprüfung (nur schriftlich) bzw. der praktische Teil?

IHK Berlin: Teilprüfung (nur schriftlicher Teil, vom praktischen Teil befreit) eine Kategorie 265,00 €, zwei bis drei Kategorien 350,00 €, Wiederholung praktischer Prüfungsteil 255,00 €. IHK Köln: Teilprüfung nur schriftlich 290,00–453,00 € je nach Kategorienzahl, Teilprüfung nur praktisch 329,00 €.

Wie teuer ist eine Wiederholung – und gibt es Stornogebühren?

IHK Berlin: Wiederholung Vollprüfung kostet erneut 365,00 € bzw. 445,00 €, Wiederholung praktischer Prüfungsteil 255,00 €. IHK Köln erhebt bei Rücktritt bis vier Wochen vor der Prüfung eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr, bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme 50 %.

Kommen neben der Prüfung noch Erlaubnis- und Registrierungsgebühren dazu?

Ja. Die IHK München weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Antragstellung für die Erlaubnis eigene Gebühren nach dem Gebührentarif der zuständigen IHK entstehen – unabhängig von der Prüfungsgebühr. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde, die Prüfung nimmt die zuständige IHK ab.

Was kostet es, wenn ich den praktischen Teil bei der IHK Berlin wiederholen muss?

Bei der IHK Berlin zahlen Sie zunächst die Vollprüfungsgebühr (z. B. 365,00 € für eine Kategorie). Bestehen Sie nur den schriftlichen, nicht aber den praktischen Teil, kommt die Wiederholungsgebühr für den praktischen Prüfungsteil von 255,00 € hinzu – macht in Summe 620,00 € statt 365,00 € beim Erstversuch.

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